planningCadastre
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Graphische Symbole, die laut Legende zu einer Flächendarstellung gehören (z.B. bei Wohnbauzonen)
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Bauten 1:5000
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Sensible Orte
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Naturdenkmäler Südtirols
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Gärten und Parkanlagen in den Landschaftsplänen
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Dächer 1:1000
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Der Datensatz "Gebäudeteile" wird im INSPIRE-Datenmodell bereitgestellt
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Punktförmige Infrastrukturen in den Landschaftsplänen
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Grundflächen (Baugebiete, Grünflächen und Erholungseinrichtungen, Natürliche Landschaft, Verkehrsflächen)
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ACHTUNG! FÜR DEN DATENDOWNLOAD ZUM ZWECKE DER VARIANTEN DER RAUMPLÄNE, STEHT DAS PORTAL NEWPLAN (https://natur-raum.provinz.bz.it/de/newplan-frontend-portal) ZUR VERFÜGUNG; Mit dem Landesgesetz Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" wird der Bauleitplan, nur nach Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, mit dem Gemeindeplan für Raum und Landschaft ersetzt. Der Gemeindeplan ist ein Planungsinstrument für das gesamte Gemeindegebiet in dem die Gemeinde: • die Flächen und Trassen ausweist, welche für die wesentlichen Erschließungsanlagen laut Artikel 18 erforderlich sind, und regelt ihre Nutzungdie Abgrenzung und Nutzung der einzelnen urbanistischen Gebiete bestimmt und die jeweiligen Bau- und Nutzungsvorschriften erlässt zum Zweck einer umfassenden und einheitlichen oder auf spezifische Gebietsbereiche bezogenen Regelung (zur Förderung der Neugestaltung der Bau- und der städtischen Substanz bestimmter einzelner Gebiete können abweichend vom grundsätzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 10 Metern zwischen den Mauern mit Fensteröffnungen und den Mauern der davorstehenden Gebäude geringere Gebäudeabstände vorgesehen werden, sofern auf jeden Fall die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und die Bindungen von kulturellem und landschaftlichem Interesse eingehalten werden) • die Freiräume und die öffentlichen Grünflächen ausweist • festlegt, für welche Teile des Gemeindegebietes ein Baurechtstitel für Neubauten nur nach Genehmigung der Durchführungsplanung erworben werden kann Bestandteile des Planes sind: • der erläuternde Bericht, einschließlich der Darstellung der zur Landschaftsaufwertung erforderlichen Maßnahmen • der Plan zur urbanistischen und landschaftlichen Flächenwidmung auf Grundkarte in den Maßstäben 1:5.000 und 1:10.000 • die Beschreibung der geltenden Vereinbarungen zwischen Privaten oder Körperschaften und der Gemeinde • der Plan der technischen Infrastrukturen • die Abgrenzung der betroffenen Flächen auf Katastermappe • Mitteilung über die Ausweisung von Flächen laut Artikel 41 Absatz 4 • die technischen Durchführungsbestimmungen zum Plan, welche die Bau- und Nutzungsregelungen enthalten (die Regelung der Parkplätze erfolgt in Einklang mit dem Mobilitäts- und Erreichbarkeitskonzept, sobald vorhanden) • das Programm zur Umsetzung des Planes mit dem Zeitplan für die Durchführung der darin vorgesehenen Maßnahmen Die Bauleitpläne mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, lassen sich in newPlan-Dienst herunterladen.