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    ACHTUNG! FÜR DEN DATENDOWNLOAD ZUM ZWECKE DER VARIANTEN DER RAUMPLÄNE, STEHT DAS PORTAL NEWPLAN (https://natur-raum.provinz.bz.it/de/newplan-frontend-portal) ZUR VERFÜGUNG; Infrastrukturpläne

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    Standorte der Wettermessstellen

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    ACHTUNG! FÜR DEN DATENDOWNLOAD ZUM ZWECKE DER VARIANTEN DER RAUMPLÄNE, STEHT DAS PORTAL NEWPLAN (https://natur-raum.provinz.bz.it/de/newplan-frontend-portal) ZUR VERFÜGUNG; Im Landschaftsplan werden alle geschützten Gebiete und Objekte für eine Gemeinde erfasst. Während sich der Gemeindeplan für Raum und Landschaft schwerpunktmäßig mit der Siedlungsentwicklung beschäftigt, bezieht sich der Landschaftsplan überwiegend auf die freien Landschaftsbereiche. Der natürliche Boden ist aus landschaftlichen Gründen, zum Schutz der Gesundheit, zur Wahrung des ökologischen Gleichgewichts, zum Schutz der natürlichen Ökosysteme sowie für die landwirtschaftliche Produktion geschützt. Durch die Landschaftsplanung werden die Widmungskategorien der Natur- und Agrarflächen festgelegt, abgegrenzt und geregelt, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Die grundlegenden Widmungskategorien im Sinne des Artikels 13, L.G. 9/2018 sind: • Landwirtschaftsgebiet; • Wald; • bestockte Wiese und Weide; • Weidegebiet und alpines Grünland; • Felsregion und Gletscher; • Gewässer. Inhalte des Landschaftsplans Im Landesgesetz Raum und Landschaft 9/2018 werden unterschiedliche Schutzkategorien definiert. Während großräumige Schutzgebiete wie der Nationalpark und die Naturpark Stilfserjoch mit eigenen Dekreten ausgewiesen sind, werden die landschaftlichen Unterschutzstellungen in den restlichen Gebieten über die Landschaftspläne definiert. Auf Landesebene wird der Landschaftsschutz durch das Landesgesetz Raum und Landschaft 9/2018 geregelt. Das Gesetz definiert in Artikel 11, L.G. 9/2018 die Schutzkategorien für Gebiete und Objekte von heraussagender landschaftlicher Bedeutung welche in den Landschaftsplan eingetragen werden können. Das sind Naturdenkmäler, Ensembles, geschützte Landschaftsteile, geschützte Biotope, Ansitze, Gärten und Parkanlagen, Landschaftsschutzgebiete und landschaftliche Bannzonen sowie Panoramalandschaften und öffentlich zugängliche Aussichtspunkte oder Ausblicke. Weiters werden im Landschaftsplan allgemeine Schutzbestimmungen und Nutzungsvorschriften sowie gemeindespezifische Regelungen festgelegt. Die Ausweisung erfolgt in der Südtiroler Verwaltungspraxis nicht durch einzelne Beschlüsse, sondern durch Zusammenfassung der schützenswerten Gebiete und Objekte im Landschaftsplan für jeweils ein Gemeindegebiet. Daneben unterliegen bestimmte Gebiete kraft Gesetz, also ohne spezifischen Unterschutzstellungsakt, einer landschaftlichen Bindung. Diese sind in Artikel 12, L.G. 9/2018, aufgelistet: • die an Seen angrenzenden Gebiete in einer Breite von 300 Meter ab den Seeufern, dies gilt auch für Gebiete, die höher als der See liegen; • die Flüsse, die Bäche und Wasserläufe, die in den Verzeichnissen laut vereinheitlichtem Text der Rechtsvorschriften über die Gewässer und elektrischen Anlagen, genehmigt mit königlichem Dekret vom 11. Dezember 1933, Nr. 1775, in geltender Fassung, eingetragen sind, einschließlich ihrer Ufer und Dämme bis zu einer Breite von jeweils 150 Metern; • Berggebiete über 1600 Meter über dem Meeresspiegel; • die Gletscher und Gletschermulden; • der Nationalpark und die Landesnaturparks, sowie die Naturschutzgebiete; • die Forst- und Waldgebiete, auch wenn sie vom Feuer zerstört oder beschädigt sind, und jene Gebiete, die der Aufforstung unterliegen; • die Feuchtgebiete, die im Verzeichnis laut Dekret des Präsidenten der Republik vom 13. März 1976, Nr. 448, in geltender Fassung, aufscheinen; • die Gebiete von archäologischem Interesse.

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    ACHTUNG! FÜR DEN DATENDOWNLOAD ZUM ZWECKE DER VARIANTEN DER RAUMPLÄNE, STEHT DAS PORTAL NEWPLAN (https://natur-raum.provinz.bz.it/de/newplan-frontend-portal) ZUR VERFÜGUNG; Flächenwidmungspläne

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    Bauten 1:5000

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    Der Datensatz "Einzugsgebiete" wird im INSPIRE-Datenmodell bereitgestellt

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    Grundflächen (Baugebiete, Grünflächen und Erholungseinrichtungen, Natürliche Landschaft, Verkehrsflächen)

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    Ereigniskataster für Lawinen (LAKA)

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    Der Datensatz "Ressourcen erneuerbarer Energien und Abfallressourcen" wird im INSPIRE-Datenmodell bereitgestellt