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Gräber (Position der Gräber auf Basis des Friedhofplans gesetzt)
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Thematische Kategorisierung der Widmungen in Bezug auf die Verkehrsflächen (COMMON) der BLP zum Zweck der Veröffentlichung
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Offizielles Register der Adressstraßen der Provinz Bozen
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Friedhof
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Forstwirtschaft: Verwaltungsgrenzen der Forststationen (untergeordnete Aufgliederung der Forstinspektorate)
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Forstwirtschaft: Verwaltungsgrenzen der Forstinspektorate
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Kategorisierung der Widmungen in Bezug auf die Grünflächen und Erholungseinrichtungen der BLP zum Zweck der Veröffentlichung
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Befahrbarkeits-Beschränkungen auf dem Hauptstraßennetz (Staats- und Landesstraßen) in Bezug auf Höhe, Länge und Gewicht
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Kategorisierung der Widmungen in Bezug auf die natürliche Landschaft der BLP zum Zweck der Veröffentlichung
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ACHTUNG! FÜR DEN DATENDOWNLOAD ZUM ZWECKE DER VARIANTEN DER RAUMPLÄNE, STEHT DAS PORTAL NEWPLAN (https://natur-raum.provinz.bz.it/de/newplan-frontend-portal) ZUR VERFÜGUNG; In Südtirol sind Bauflächen sehr begrenzt und oft von Überschwemmungen, Massenbewegungen und Lawinen bedroht. Damit zu einer Reduzierung des hydrogeologischen Risikos beigetragen wird, müssen bei der Raumplanung und Bautätigkeit diese natürlichen Phänomene berücksichtigt werden. Auf Grundlage dieses Prinzips sieht Südtirol seit dem Jahr 2007 die Erstellung von Gefahrenzonenplänen (GZP) auf Gemeindeebene vor. Dieses Planungsinstrument identifiziert die Gebiete mit hydrogeologischen Gefahren (Massenbewegungen, Überschwemmungen, Murgänge und Lawinen), die auf Siedlungen und Infrastrukturen einwirken, und zeigt deren Ausmaß und geografische Ausdehnung an. Der GZP ist verbindlich und hat Vorrang gegenüber den Planungsinstrumenten auf Gemeindeebene. Diese müssen sich daher an die Bestimmungen des GZP halten. Für die Gefahrenzonen gelten die in einer speziellen Durchführungsverordnung verankerten Vorschriften in Bezug auf die Raumplanung. Der GZP ist auch ein grundlegendes Instrument bei der Planung von Schutzmaßnahmen und für die Sensibilisierung der Bürger für Naturgefahren.
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